AGB und AGBSL
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN OWS
I. Allgemeine Verkaufsbedingungen
Diese "Allgemeinen Verkaufsbedingungen". (nachfolgend GTS genannt) sind Bestandteil aller von WROPOL ENGINEERING unterbreiteten Angebote, der von WROPOL ENGINEERING abgeschlossenen Handelsverträge sowie der Anhänge der unterzeichneten und bestehenden Verträge. Bestimmungen, die die Art der von Kunden bei WROPOL ENGINEERING bestellten Produkte und Dienstleistungen spezifizieren, sowie alle anderen spezifischen Verkaufsbedingungen werden jedes Mal in separaten Vereinbarungen festgelegt.......
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN OWS
I. Allgemeine Verkaufsbedingungen
Diese "Allgemeinen Verkaufsbedingungen". (nachfolgend GTS genannt) sind Bestandteil aller von WROPOL ENGINEERING unterbreiteten Angebote, der von WROPOL ENGINEERING abgeschlossenen Handelsverträge sowie der Anhänge der unterzeichneten und bestehenden Verträge. Bestimmungen, die die Art der von Kunden bei WROPOL ENGINEERING bestellten Produkte und Dienstleistungen spezifizieren, sowie alle anderen spezifischen Verkaufsbedingungen werden jedes Mal in separaten Vereinbarungen festgelegt.
II. Bestellungen
- Alle Kundenaufträge bedürfen zur Ausführung einer Bestätigung der Annahme durch WROPOL ENGINEERING, die per Brief, Fax oder E-Mail versandt wird. Die Annahme des von WROPOL ENGINEERING vorgelegten Angebots durch den Kunden bedarf seiner schriftlichen Bestätigung. Alle Vereinbarungen, Änderungen und Anhänge zu Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Vom Kunden vorgeschlagene Einkaufsbedingungen sind nur im Falle ihrer schriftlichen Annahme durch WROPOL ENGINEERING verbindlich.
- Die Aufträge des Kunden, die gemäß seinem Lieferplan innerhalb einer bestimmten Frist auf die Weiterleitung warten, werden als abgeschlossene Aufträge mit Zahlungsaufschub in einem bestimmten Rechnungsjahr betrachtet.
- WROPOL ENGINEERING behält sich alle gewerblichen Schutzrechte an den von WROPOL ENGINEERING erstellten Dokumentationen und technischen Lösungen, technischen Zeichnungen, Skizzen und anderen ähnlichen Unterlagen vor, die von WROPOL ENGINEERING erstellt oder von WROPOL ENGINEERING in Auftrag gegeben wurden. Insbesondere dürfen sie ohne schriftliche Zustimmung von WROPOL ENGINEERING Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die oben genannten Zeichnungen, Studien und Dokumente sind von WROPOL ENGINEERING für einen Zeitraum von fünf Jahren, gerechnet ab dem Datum der letzten Bestellung für einen bestimmten Produkttyp, aufzubewahren.
- Der Kunde stellt bei der Beauftragung von WROPOL ENGINEERING sicher, dass das Produkt nach vom Kunden übergebenen Zeichnungen, Schablonen, Ausführungsmustern usw. hergestellt wird und somit sichergestellt ist, dass die vom Kunden vorgelegten Studien keine Schutzrechte Dritter verletzen.
- WROPOL ENGINEERING ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob durch die Ausführung des Auftrages des Kunden nach ihm vorgelegten Zeichnungen, Schablonen, Entwürfen und ähnlichen Studien durch WROPOL ENGINEERING die Rechte zum Schutz von Schutzrechten Dritter verletzt werden. Der Kunde trägt hierfür die volle Verantwortung
III. Bedingungen für die Durchführung
- Sofern nicht anders zwischen WROPOL ENGINEERING und dem Kunden vereinbart, werden Aufträge und Bestellungen am Hauptsitz von WROPOL ENGINEERING ausgeführt.
- WROPOL ENGINEERING trägt nur die Kosten der Produktfreigabe und Verpackung. Andere Kosten, insbesondere Abhol- und Transportkosten, gehen zu Lasten des Kunden.
- Für den Fall, dass vereinbart wird, dass der Kunde das bestellte Produkt nicht persönlich abholt, wird das Produkt von WROPOL ENGINEERING auf alleiniges Risiko des Kunden verpackt und an den Kunden Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Wahl der Verpackung und des Transportmittels liegt in der Verantwortung von WROPOL ENGINEERING.
- Die abholbereiten Produkte sollten vom Kunden innerhalb von 3 Tagen nach Auftragserteilung durch WROPOL ENGINEERING abgeholt werden. Alle Vorteile und Lasten im Zusammenhang mit dem Produkt sowie das Risiko des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung des Produkts gehen im Moment der persönlichen Abholung des Produkts auf den Kunden über oder, im Falle des Fehlens einer solchen Abholung, im Moment der Übergabe des Produkts durch WROPOL ENGINEERING an den Spediteur. Im Falle der Nichtabholung der bestellten Ware durch den zur persönlichen Abholung verpflichteten Kunden innerhalb der Frist ist WROPOL ENGINEERING berechtigt, die Ware auf alleinige Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Die pauschalen Kosten der Produktlagerung betragen 1% des Bestellwertes für jeden angefangenen Tag der Lagerung.
- Das Datum der Bestellung wird - sofern nicht anders vereinbart - immer annähernd bestimmt. WROPOL ENGINEERING haftet nicht für die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Ausführung des Auftrags des Kunden, wenn der einzige Grund dafür unvorhergesehene Ereignisse waren, die durch eine äußere Ursache verursacht wurden, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags verhindert (höhere Gewalt). Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Streiks der Mitarbeiter, Aussperrung, Arbeitsunterbrechungen bei WROPOL ENGINEERING, Stromausfall, Brand, Überschwemmung, Arbeitsunfall bei WROPOL ENGINEERING oder bei Subunternehmern, verspätete, mangelhafte oder unvollständige Lieferungen von Materialien, die rechtzeitig und korrekt bei Subunternehmern bestellt wurden. Im Falle höherer Gewalt wird WROPOL ENGINEERING seine Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Nach Beendigung der höheren Gewalt bestimmt WROPOL ENGINEERING unverzüglich das ungefähre Datum der Auftragserfüllung. In einem solchen Fall verlängert sich der Zeitraum der Auftragserfüllung um den Zeitraum der höheren Gewalt und die Zeit, die WROPOL ENGINEERING zur Wiederaufnahme der normalen Produktionstätigkeiten benötigt. Sollte dies nicht möglich sein, ist WROPOL ENGINEERING berechtigt, von der Auftragserfüllung zurückzutreten.
- Die Frist für die Ausführung des Auftrags beginnt mit dem Zeitpunkt der Bestätigung des Kundenauftrags durch WROPOL ENGINEERING, die nach Einholung aller erforderlichen technischen und kaufmännischen Daten, Genehmigungen, Erklärungen usw. vom Kunden erfolgt.
- Falls der Kunde in den Zahlungsbedingungen Vorauszahlung oder Vorkasse vereinbart hat, kann das Datum der Auftragserfüllung um den Zeitraum der Zahlungsverzögerung verlängert werden. Als Datum der Zahlung gilt das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto von WROPOL ENGINEERING.
- Wird der Liefertermin auf Wunsch des Kunden verzögert, so ist WROPOL ENGINEERING berechtigt, einen neuen Termin zu setzen und nach dessen unwirksamen Ablauf von der Auftragsausführung zurückzutreten.
- Bei der Bestellung mehrerer Produkte sind Teillieferungen zulässig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Verzug der WROPOL ENGINEERING mit der Auftragsabwicklung ist der Kunde - nach Ablauf der Auftragsbearbeitungszeit - berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, jedoch nur bis zur Mitteilung der Abholbereitschaft (Versand) der bestellten Produkte. WROPOL ENGINEERING haftet nur für tatsächliche Schäden, die der Kunde durch vorsätzliches Verschulden verursacht hat. Unter keinen Umständen haftet WROPOL ENGINEERING gegenüber seinen Kunden für entgangenen Gewinn.
IV. Zahlungen
- Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab dem Datum der Mehrwertsteuerrechnung.
- Wenn die Zahlung per Banküberweisung erfolgt, gilt als Zahlungsdatum das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto von WROPOL ENGINEERING.
- In den Angeboten von WROPOL ENGINEERING sind die Produktpreise Nettopreise. Die Mehrwertsteuer in Höhe von 23% des Produktnettopreises wird zu den Nettopreisen hinzugerechnet.
- Auftragnehmer, die die bestellten Produkte bar (oder auf der Basis einer vollständigen Vorauszahlung) bezahlen, können im Falle eines erheblichen Auftragswertes und unter der Voraussetzung, dass keine anderen Verpflichtungen gegenüber WROPOL ENGINEERING bestehen, einen Rabatt für das bestellte Produkt bis zu 3% des Wertes der bestellten Produkte erhalten.
- Bei verspäteter Zahlung der bestellten Produkte ist WROPOL ENGINEERING berechtigt, Verzugszinsen nach den Regeln und in der Höhe zu berechnen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Gesetz vom 12. Juni 2003 über die Zahlungsfristen im Handelsverkehr festgelegt sind.
- Falls WROPOL ENGINEERING bekannt wird, dass der Kunde zahlungsunfähig ist oder sich in schlechter finanzieller Lage befindet, kann WROPOL ENGINEERING die Ausführung der Bestellung von der vollständigen Vorauszahlung der bestellten Produkte durch den Kunden oder von der Barzahlung der bestellten Produkte oder von einer Sicherheitsleistung des Kunden für die Zahlung des Preises der bestellten Produkte abhängig machen.
V. Eigentumsrechte an Produkten
- Die verkauften Produkte sind Eigentum von WROPOL ENGINEERING bis zur vollständigen Bezahlung des Produktpreises durch den Kunden.
- Falls der Kunde mit der Bezahlung der verkauften Produkte in Verzug gerät, ist WROPOL ENGINEERING berechtigt, nach vorheriger einseitiger Zahlungsaufforderung rechtliche Schritte einzuleiten.
- WROPOL ENGINEERING erklärt sich mit der Installation oder sonstigen Verwendung der von WROPOL ENGINEERING gelieferten Produkte, die Eigentum von WROPOL ENGINEERING sind, einverstanden, jedoch unter dem Vorbehalt, dass WROPOL ENGINEERING in keiner Weise mit Garantieverlust haftet.
- Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen über die noch im Eigentum der WROPOL ENGINEERING stehenden Produkte durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, die WROPOL ENGINEERING unverzüglich zu benachrichtigen.
- Für den Fall, dass der Kunde die von WROPOL ENGINEERING gelieferten Produkte weiterverkauft, ist WROPOL ENGINEERING von der Haftung für den Gebrauch und Missbrauch des Produktes befreit.
VI. Garantie
- WROPOL ENGINEERING stellt sicher, dass seine Operationen auf seiner Erfahrung basieren und alle technischen Ratschläge sowie die angebotenen Produkte und Dienstleistungen mit der gebührenden Sorgfalt durchgeführt werden.
- WROPOL ENGINEERING haftet für das gelieferte Produkt im Falle von offensichtlichen Konstruktionsfehlern des Materials, Abweichungen von den Parametern, die in den materialtechnologischen Blättern enthalten sind, die gemäß den Spezifikationen und ihren Herstellungsnormen definiert sind. Falls das Produkt auf der Grundlage der gelieferten Zeichnung oder des Entwurfs hergestellt wird, ist WROPOL ENGINEERING für die Übereinstimmung des Produkts mit der gelieferten Zeichnung oder dem Entwurf verantwortlich, behält sich jedoch das Recht vor, Änderungen am Entwurf vorzunehmen, die nur nach schriftlicher Genehmigung des Kunden erfolgen dürfen.
- Die Gegenpartei ist verpflichtet, bei Androhung des Verlustes der in Punkt VI genannten Garantierechte. 2 GCS, um die gekauften Produkte sofort nach Erhalt zu überprüfen. Die Anzeige eines Produktfehlers, einschließlich einer kurzen Beschreibung des festgestellten Mangels, sollte innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt des Produkts schriftlich angekündigt werden, jedoch bevor die Produkte von der Vertragspartei installiert oder auf andere Weise verwendet werden. Die Garantie kann in Betracht gezogen werden, sofern das beworbene Produkt an den Auftragnehmer geliefert wird. Wenn die Reklamation akzeptiert wird, wird das Produkt repariert oder durch ein neues ersetzt, wobei die Versandkosten übernommen werden. WROPOL ENGINEERING ist verpflichtet, die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu prüfen.
- Im Falle von Produktfehlern wie in Punkt VI. 2 GCS. WROPOL ENGINEERING ist verpflichtet, vorbehaltlich anderer Bestimmungen der GTS, die festgestellten Mängel des Produktes zu beseitigen, und im Falle der Unmöglichkeit, das Produkt durch ein mangelfreies Produkt zu ersetzen - innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Reklamationsbearbeitung.
- WROPOL ENGINEERING haftet nicht für eventuelle Produktfehler:
- Der Kunde den Vertretern von WROPOL ENGINEERING nicht die Möglichkeit gibt, die Identität der beanstandeten Produkte und deren Mängel zu überprüfen,
- Der Auftragnehmer bietet den Vertretern von WROPOL ENGINEERING nicht die sofortige Möglichkeit, Verifizierungstests durchzuführen,
- Der Kunde die Produkte von WROPOL ENGINEERING mit Elementen ausländischer Herkunft zusammengebaut hat.
- WROPOL ENGINEERING haftet nicht für die natürliche Abnutzung der Produkte, die sich aus ihrem ordnungsgemäßen Betrieb ergibt, sowie für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Lagerung, Installation oder Verwendung der Produkte verursacht werden, einschließlich des Betriebs mit Wasser oder der Verwendung von Öl mit einer Reinheitsklasse über 18/15 nach PN-ISO 4406 und einer Filtergenauigkeit über 16µm. Darüber hinaus haftet WROPOL ENGINEERING nicht für Produktmängel, die auf Änderungen oder Reparaturen des Produktes durch den Kunden oder im Auftrag des Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WROPOL ENGINEERING zurückzuführen sind.
- WROPOL ENGINEERING haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Produkten, die aufgrund von Zeichnungen, Schablonen, Mustern usw. hergestellt wurden, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
- Ungeachtet anderer Bestimmungen des GSC haftet WROPOL ENGINEERING nicht für Schäden des Kunden, insbesondere nicht für Schäden des Kunden: die Unfähigkeit, die Produkte zu benutzen, indirekte Verluste, entgangene Gewinne und/oder Gewinne, sowie für die Folgen möglicher Ausfallzeiten, die sich aus der Benutzung oder der Unfähigkeit, die Produkte zu benutzen, ergeben.
- Die hier zitierten Garantiebestimmungen sind der einzige und ausschließliche Nachweis der dem Kunden von WROPOL ENGINEERING gewährten Garantie; sie ersetzen alle anderen vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen.
- Die Haftung von WROPOL ENGINEERING im Rahmen der Gewährleistung ist ausgeschlossen.
- Liefert WROPOL ENGINEERING Waren, die auf der Grundlage der vom Kunden erhaltenen Entwürfe hergestellt wurden, so garantiert WROPOL ENGINEERING nur die Erhaltung der vom Kunden akzeptierten Qualitäts- und Maßmerkmale.
VII. Zuständigkeit der Gerichte
Das für mögliche Streitigkeiten zwischen WROPOL ENGINEERING und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen durch WROPOL ENGINEERING an den Kunden zuständige Gericht ist das für Wrocław zuständige Gericht.
VIII. Schlussbestimmungen
- Wird eine der Bestimmungen der AVB für ungültig erklärt, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder ihrer Bruchstücke.
- Die AVB gelten für alle von WROPOL ENGINEERING ausgeführten Aufträge ab dem 01. Juni 2020.
- Von den AVB abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung mit WROPOL ENGINEERING.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Service-Leistungen
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR NÄHDIENSTE OWUS
§1.
Die Serviceanfrage sollte Informationen enthalten:- Produkttyp, Fabriknummer und Herstellungsdatum;
- Kontrollmodell;
- Die angezeigte Alarmnummer/Nachricht;
- Detaillierte Beschreibung des Versagens;
- Fotografische Dokumentation der Ausfallstelle ......
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR NÄHDIENSTE OWUS
§1.
Die Serviceanfrage sollte Informationen enthalten:- Produkttyp, Fabriknummer und Herstellungsdatum;
- Kontrollmodell;
- Die angezeigte Alarmnummer/Nachricht;
- Detaillierte Beschreibung des Versagens;
- Fotografische Dokumentation der Ausfallstelle.
§2.
Wartungsdienste stehen im Zusammenhang mit Garantie- und Nachgarantieservices:- Hydraulische Systeme;
- Installation von Maschinen, Ausrüstung und Software;
- Diagnose- und Fehlerbeseitigungsaktivitäten;
- Die Durchführung von Wartungsinspektionen, technischen Beratungen und Schulungen.
§3.
Wartungsleistungen sind versichert.§4.
Der Garantieservice (GUS) deckt nur Schäden und Mängel ab, die sich aus den Ursachen der Garantie ergeben. Die im Rahmen der Garantie erbrachten Wartungsdienste sind kostenlos.§5.
- Nicht unter die Garantieleistung fallen die in der Bedienungsanleitung vorgesehenen Bedienungshandlungen, zu deren Durchführung der Benutzer auf eigene Kosten verpflichtet ist, Softwaremängel, mechanische Beschädigungen, Mängel des Garantiegegenstandes, die auf Fehler oder Missbrauch des Benutzers zurückzuführen sind, Verschleiß von Verbrauchsmaterialien.
- Die Reaktionszeit des Garantiedienstes in Polen beträgt 24 Arbeitsstunden ab dem Datum der Benachrichtigung. Außerhalb Polens nach individueller Vereinbarung. Der Begriff Reaktionszeit sollte als die Reaktion des Servicevertreters von Wropol Engineering verstanden werden, um den Umfang der gemeldeten Beschwerde zu bestimmen. Grundlage für die Reise ist die Erfüllung der Bestimmungen von §1.
- Die Garantiereparatur wird im Falle von Schäden an Betriebsteilen innerhalb von 5 Arbeitstagen durchgeführt, während der Ausfall eine Beurteilung des Schadensausmaßes erfordert.
§6.
Der Kunde der Dienstleistung verpflichtet sich, den Ort der Dienstleistung, Maschinen zur Installation, Reparatur, Modifikation oder Wartung zur Verfügung zu stellen und den Zugang zur Dokumentation sowie geeignete Bedingungen für die Durchführung der Dienstleistungstätigkeiten zu ermöglichen, d.h. Mindest-Service-Entfernung des Gerätes von festen Objekten 1,5 mb oder gemäß DTR, soziale Bedingungen gemäß Arbeitsschutz zu gewährleisten.§7.
Nach Abschluss der Installation, Reparatur, Änderung oder Wartung erstellt der Servicemitarbeiter einen schriftlichen Servicebericht mit einer Kopie für den Auftraggeber, der vom Auftraggeber obligatorisch zu unterzeichnen ist. Im Falle einer Verweigerung vermerkt der Servicetechniker auf dem Protokoll die Verweigerung der Unterschrift, und das ausgestellte Protokoll ist die Grundlage für die Ausstellung einer Rechnung.§8.
Im Falle eines ungerechtfertigten Serviceabrufs ist der Kunde verpflichtet, die fälligen Kosten gemäß der Preisliste der Servicegebühren zu decken.§9.
Bei fehlenden Ersatzteilen für Reparaturen und der Notwendigkeit einer neuen Dienstleistung werden jedes Mal die Reisekosten berechnet. Die Diagnose einer Maschine, die z.B. wegen fehlender Teile nicht vollständig in Betrieb genommen wird, gilt als Vollservice, der einen erweiterten Reparaturumfang erfordert.§10.
Wenn die Summe der geschätzten oder tatsächlichen Stunden für die Reise/Rückkehr und Arbeit 10 Stunden pro Tag überschreitet, wird eine Pauschalgebühr von 200 PLN/Person erhoben.§11.
An Werktagen von Montag bis Freitag beginnt der Servicetechniker seine Arbeit um 7.00 Uhr morgens. Der Arbeitsbeginn gilt als Verlassen des Firmensitzes. Der Arbeitsbeginn nach einer Hotelnacht beginnt um 8.00 Uhr morgens, das Verlassen des Hotels gilt als Arbeitsbeginn. Der Preis für das Pendeln zum Arbeitsplatz gemäss Preisliste.§12.
WROPOL ENGINEERING verpflichtet sich, die vom Kunden bestellten Arbeiten mit der gebührenden Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, Normen und technischen Bedingungen auszuführen.§13.
Der Auftraggeber anerkennt und akzeptiert die vorliegenden Bedingungen und Preise zum Zeitpunkt der Bestellung der Dienstleistung gemäß dem Dienstleistungsgebührenverzeichnis - verfügbar in §17 UWUS.§14.
Der Kunde benennt jedes Mal eine kompetente Person, die in ständigem Kontakt mit dem für die Entgegennahme von Werken autorisierten Dienst steht.§15.
Während der Servicearbeiten an einem verlängerten Arbeitstag ist der Kunde verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die Ausführung und den Empfang der Dienstleistung durch einen benannten Mitarbeiter zu gewährleisten.§16.
Dieses OWUS wurde am 06.2020 aktualisiert.§17.
PREISLISTE DER SERVICEARBEITEN.- Arbeit des Servicetechnikers 180 PLN/Stunde/Person
- Zugang / Rückgabe 120 PLN/ Stunde/Person
- Sonstige Kosten, d.h. gebührenpflichtige Autobahngebühren, Kauf von Teilen usw. Sie werden nach Abschluss der Bestellung abgerechnet und stellen einen zusätzlichen Kostenpunkt der Bestellung dar.
- Die angegebenen Preise sind NETTO-Preise.